?IstDasPflicht

Kurzantwort

Muss ich nach Data Act Drittanbietern Daten geben?

Wenn Nutzer berechtigt sind, Daten aus vernetzten Produkten oder zugehörigen Diensten an Dritte weiterzugeben, kann ein Drittzugang relevant werden. Ablehnung ist nicht pauschal möglich; Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse müssen konkret begründet werden.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: Data Act gilt; Drittzugang hängt von Rolle, Datenart, Nutzerrecht und Schutzgründen ab.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Welche Daten will der Nutzer an wen weitergeben?
  • Liegt eine Nutzerfreigabe oder Anfrage vor?
  • Sind Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsrisiken konkret betroffen?
  • Gibt es einen dokumentierten Freigabe- und Ablehnungsprozess?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Datenarten und Schutzgründe klassifizieren
  2. Drittzugangsprozess definieren
  3. Data-Act-Vorprüfung öffnen
Data-Act-Vorprüfung öffnen