Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Beschäftigtenzahl pro Rechtsträger und Land
- Vergleichsgruppen für gleiche oder gleichwertige Arbeit
- Datenmodell für Grundgehalt, Variable, Arbeitszeit und Stichtag
- Auskunfts- und Eskalationsprozess
Kurzantwort
Nach der EU-Richtlinie werden Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten früher berichtsrelevant als kleinere Unternehmen. Praktisch muss zuerst geklärt werden, ob Rollen, Vergleichsgruppen, Grundgehalt, variable Vergütung und Stichtage auswertbar sind.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: EU-Frist abgelaufen; nationale Umsetzung in Deutschland gesondert prüfen.
Entscheidung
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