?IstDasPflicht

Kurzantwort

Ist das EnEfG ab 2,5 GWh Pflicht?

Nicht pauschal. Im bisherigen EnEfG-System ist die 2,5-GWh-Zone für Umsetzungspläne wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen und Abwärmefragen relevant. Wegen des 2026 laufenden Änderungsverfahrens muss aber geprüft werden, welche Schwelle aktuell gilt.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: EnEfG gilt; ein Änderungsverfahren zu Schwellenwerten und Entlastungen läuft und muss vor Umsetzung geprüft werden.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Endenergieverbrauch je Standort, Rechtsträger und Kalenderjahr
  • Energieträger und Datenquelle der Verbrauchswerte
  • Vorhandenes ISO-50001-, EMAS- oder Audit-System
  • Wirtschaftlich bewertete Energieeinsparmaßnahmen
  • Abwärmequellen mit technischen Kerndaten

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Verbrauchsdaten konsolidieren
  2. Rechtsstand der EnEfG-Schwellen prüfen
  3. Maßnahmen- und Abwärme-Daten gegen die Vorprüfung laufen lassen
EnEfG- und Abwärme-Vorprüfung öffnen