?IstDasPflicht

Kurzantwort

Wann braucht ein Unternehmen einen EnEfG-Maßnahmenplan?

Ein Maßnahmenplan wird relevant, wenn wirtschaftlich bewertete Energieeinsparmaßnahmen nachweisbar festgehalten und umgesetzt oder begründet zurückgestellt werden müssen. Entscheidend sind Verbrauchsschwelle, Audit- oder Managementsystem-Ergebnisse und Wirtschaftlichkeitsbewertung.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: Maßnahmenpflichten müssen wegen EnEfG-Änderungen mit aktuellem Schwellenstand geprüft werden.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Welche Einsparmaßnahmen wurden in Audit oder Managementsystem identifiziert?
  • Wurde Wirtschaftlichkeit belastbar bewertet?
  • Gibt es Entscheidung, Verantwortliche, Budget und Status?
  • Sind nicht umgesetzte Maßnahmen begründet dokumentiert?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Maßnahmenliste bereinigen
  2. Wirtschaftlichkeitsbewertung ergänzen
  3. Register mit Status und Nachweisquelle anlegen
EnEfG- und Abwärme-Vorprüfung öffnen