Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Wer bringt das Produkt rechtlich in der EU in Verkehr?
- Hat die Eigenmarke Zugriff auf Konzentrationen und Jahresmengen?
- Sind Lieferanten zur Datenaktualisierung verpflichtet?
- Können Ausnahmen belegt werden?
Kurzantwort
Eigenmarken und Importeure können praktisch besonders betroffen sein, weil sie Produkte im EU-Markt verantworten, aber Stoff- und Mengendaten oft nur beim Lieferanten liegen. Der erste Engpass ist deshalb nicht Zahlung, sondern Datenzugang.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: Nationale EPR-Systeme müssen erst konkretisiert werden; Datenvorbereitung braucht Vorlauf.
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