?IstDasPflicht

Kurzantwort

Sind Eigenmarken oder Importeure bei Mikro-EPR betroffen?

Eigenmarken und Importeure können praktisch besonders betroffen sein, weil sie Produkte im EU-Markt verantworten, aber Stoff- und Mengendaten oft nur beim Lieferanten liegen. Der erste Engpass ist deshalb nicht Zahlung, sondern Datenzugang.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: Nationale EPR-Systeme müssen erst konkretisiert werden; Datenvorbereitung braucht Vorlauf.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Wer bringt das Produkt rechtlich in der EU in Verkehr?
  • Hat die Eigenmarke Zugriff auf Konzentrationen und Jahresmengen?
  • Sind Lieferanten zur Datenaktualisierung verpflichtet?
  • Können Ausnahmen belegt werden?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Marktrolle je Produktlinie festhalten
  2. Lieferantenklauseln und Datenformate prüfen
  3. Mikro-EPR-Vorprüfung öffnen
Mikroverunreinigungs-EPR öffnen