?IstDasPflicht

Kurzantwort

Kommt eine Herstellerverantwortung für Kosmetik wegen Mikroverunreinigungen?

Ja, die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produktgruppen vor, darunter kosmetische Mittel. Die konkrete Abgaben- und Registerlogik entsteht aber über nationale Umsetzung.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: EU-Richtlinie beschlossen; nationale Umsetzung und Beitragssysteme müssen beobachtet werden.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Welche Kosmetikprodukte werden in der EU in Verkehr gebracht?
  • Welche Stoffe und Konzentrationen enthalten sie?
  • Welche Jahresmengen je Stoff entstehen?
  • Gibt es Ausnahme- oder Abbaubarkeitsnachweise?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Portfolio und Marktrolle abgrenzen
  2. Stoff- und Mengendaten beschaffen
  3. Mikro-EPR-Vorprüfung öffnen
Mikroverunreinigungs-EPR öffnen